Zuordnungsverfahren

Die Zuordnung der formalen Qualifikationen, also der bundes- oder länderrechtlich geregelten staatlichen Qualifikationen, erfolgte nach dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR. Die bislang nicht zugeordneten Qualifikationen, insbesondere diejenigen der geregelten Aufstiegsfortbildung, werden derzeit noch beraten und entschieden.

Zuordnungen von formalen Qualifikationen erfolgen nach einem im DQR-Handbuch beschriebenen Verfahren. Die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum) zuständige staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution reicht einen Zuordnungsvorschlag bei der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR ein. Diese überprüft die Zuordnung unter Beteiligung des Arbeitskreises DQR im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefüges.

Kriterien und ein Verfahren zur Zuordnung nicht-formaler, d.h. nicht staatlich geregelter Qualifikationen, werden derzeit noch entwickelt und erprobt. Daher sind Zuordnungen nicht-formaler Qualifikationen gegenwärtig nicht möglich.

 

Hinweise zur Einreichung von Zuordnungsvorschlägen im formalen Bereich

Wer kann einen Zuordnungsvorschlag einreichen?

Ein Zuordnungsvorschlag für eine formale Qualifikation kann von einer staatlichen bzw. hoheitlich handelnden öffentlich-rechtlichen Institution, die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen zuständig ist, eingereicht werden.

Was muss ein Zuordnungsvorschlag enthalten?

Gemäß des „ Handbuchs zum Deutschen Qualifikationsrahmen“ sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefüllte Formatvorlage für die Einreichung des Zuordnungsvorschlags (inkl. vollständig ausgefüllter  DQR-Matrix)

Als Anlagen sind dem ausgefüllten Zuordnungsformular beizugeben:

  • Rechtsgrundlage(n) der Qualifikation (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum),
  • Lehrplan/-pläne,
  • Prüfungsordnung,
  • ggf. weitere relevante Dokumente

Weitere Hinweise finden sich im Handbuch insbesondere auf den Seiten 36ff. Beispiele bereits zugeordneter Qualifikationen und deren Beschreibung finden sich im Anhang D des Handbuchs.

An wen ist der Zuordnungsvorschlag zu richten?

Die einzureichenden Unterlagen sind in elektronischer Fassung an zuordnung@dqr.de zu senden. Unter dieser Adresse erhalten Sie auch Hinweise zur Erstellung eines Zuordnungsvorschlags. Wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme über die genannte E-Mail-Adresse.

Für generelle Anfragen zum DQR benutzen Sie bitte das allgemeine Kontaktformular kontakt@dqr