Deutscher Qualifikationsrahmen - Weitere Qualifikationen auf den DQR-Niveaus 4 - 6 zugeordnet

Auf ihrer Sitzung im November 2025 haben die DQR-Gremien weitere Zuordnungen beschlossen.

DQR-Niveau 6 wurden folgende berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBiG zugeordnet:

  • Geprüfte Netzmeisterin und Geprüfter Netzmeister, IHK für die Pfalz
  • Geprüfte Meisterin für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice und Geprüfter Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, IHK Mittleres Ruhrgebiet
  • Geprüfte Meisterin für Leit- und Sicherungstechnik – Eisenbahn (IHK) und Geprüfter Meister für Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn (IHK), IHK Nord Westfalen
  • Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke und Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke, IHK Koblenz
  • Geprüfte Meisterin - Vernetzte Industrie - Bachelor Professional in Smart Industry (IHK) und Geprüfter Meister - Vernetzte Industrie - Bachelor Professional in Smart Industry (IHK), IHK Saarland
  • Geprüfte Gleisbaumeisterin - Bachelor Professional für Gleisbau (IHK Magdeburg) und Geprüfter Gleisbaumeister - Bachelor Professional für Gleisbau (IHK Magdeburg), IHK Magdeburg


DQR-Niveau 5 
wurde folgende berufliche Fortbildungsqualifikation nach § 54 BBiG zugeordnet:

  • Geprüfte Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik (IHK Halle-Dessau) und Geprüfter Berufsspezialist für Verteilnetztechnik (IHK Halle-Dessau), IHK Halle-Dessau


DQR-Niveau 4
 wurde folgende berufliche Umschulung nach § 58 BBiG zugeordnet:

  • Geprüfte Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik und Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Aufgabe des DQR ist es, die in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen zu beschreiben und Aussagen über die mit ihnen erreichten Kompetenzniveaus zu treffen. Die Zuordnungen bringen zum Ausdruck, dass Bildungsformate, die für unterschiedliche Handlungsfelder qualifizieren, das gleiche Anforderungsniveau aufweisen können. Dadurch wird die hohe Qualität der beruflichen Fortbildung in Deutschland europaweit sichtbar gemacht. Neue formale Berechtigungen sind mit den neuen wie mit den zuvor getroffenen Zuordnungen nicht verbunden. Sie haben also keine rechtlichen Konsequenzen, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen oder tarif- und laufbahnrechtliche Einstufungen betreffen.