Deutscher Qualifikationsrahmen - Weitere Qualifikationen auf den DQR-Niveaus 5 und 6 zugeordnet
Auf ihrer Sitzung im April 2026 haben die DQR-Gremien weitere Zuordnungen beschlossen.
DQR-Niveau 6 wurden folgende berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBiG zugeordnet:
- Geprüfte Industriemeisterin und Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Keramik, IHK Koblenz
- Geprüfte Netzmeisterin und Geprüfter Netzmeister, IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
DQR-Niveau 5 wurde folgende berufliche Fortbildungsqualifikation nach § 42 f HwO zugeordnet:
- Geprüfte Berufsspezialistin für Robotik und Geprüfter Berufsspezialist für Robotik (HWK Erfurt), HWK Erfurt
Aufgabe des DQR ist es, die in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen zu beschreiben und Aussagen über die mit ihnen erreichten Kompetenzniveaus zu treffen. Die Zuordnungen bringen zum Ausdruck, dass Bildungsformate, die für unterschiedliche Handlungsfelder qualifizieren, das gleiche Anforderungsniveau aufweisen können. Dadurch wird die hohe Qualität der beruflichen Fortbildung in Deutschland europaweit sichtbar gemacht. Neue formale Berechtigungen sind mit den neuen wie mit den zuvor getroffenen Zuordnungen nicht verbunden. Sie haben also keine rechtlichen Konsequenzen, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen oder tarif- und laufbahnrechtliche Einstufungen betreffen.