Zuordnungsverfahren für formale Qualifikationen
Überblick über das Verfahren
Die Zuordnung von formalen Qualifikationen, also der bundes- oder länderrechtlich geregelten staatlichen Qualifikationen, erfolgt nach dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR.
Wer kann einen Zuordnungsvorschlag einreichen?
Ein Zuordnungsvorschlag für eine formale Qualifikation kann von einer staatlichen bzw. hoheitlich handelnden öffentlich-rechtlichen Institution, die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum) zuständig ist, eingereicht werden. Das sind zum Beispiel zuständige Bundes- oder Landesbehörden (Ministerien), die Deutsche Industrie- und Handelskammer oder der Zentralverband des deutschen Handwerks.
Ablauf des Verfahrens
Die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen zuständige staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution reicht einen Zuordnungsvorschlag beim Vorsitz der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR ein. Der Vorsitz prüft den Zuordnungsvorschlag unter Beteiligung des Arbeitskreises DQR. Kommen die Gremien zu einem positiven Ergebnis, wird die Qualifikation zugeordnet und entsprechend in die DQR-Qualifikationsdatenbank und Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen.
Einzureichende Unterlagen
Gemäß des „ Handbuchs zum Deutschen Qualifikationsrahmen“ sind für Zuordnungsvorschläge für formale Qualifikationen folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefüllte Formatvorlage für die Einreichung des Zuordnungsvorschlags (inkl. vollständig ausgefüllter DQR-Matrix)
Dieses Dokument kann unter zuordnung@dqr.de angefordert werden. - Anschreiben, gerichtet an den Vorsitz der B-L-KS
Als Anlagen sind dem ausgefüllten Zuordnungsformular beizugeben:
- Rechtsgrundlage(n) der Qualifikation (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum)
- Lehrplan/-pläne
- Prüfungsordnung
- weitere relevante Dokumente
Weitere Hinweise finden sich im DQR-Handbuch insbesondere auf den Seiten 36ff. Beispiele bereits zugeordneter Qualifikationen und deren Beschreibung finden sich im Anhang D des DQR-Handbuchs.
Die einzureichenden Unterlagen sind in elektronischer Fassung an zuordnung@dqr.de zu senden. Unter dieser Adresse haben Sie außerdem die Möglichkeit, Rückfragen zur Erstellung des Zuordnungsvorschlags zu stellen. Wir empfehlen vor Einreichung eine Kontaktaufnahme über die genannte E-Mail-Adresse.
Begutachtung des Zuordnungsvorschlags und Entscheidung:
Die eingereichten Unterlagen werden zunächst formal auf Vollständigkeit und Begutachtungstauglichkeit geprüft, ggf. erfolgt eine Nachforderung fehlender Unterlagen durch das DQR-Büro. Anschließend werden die Unterlagen den DQR-Gremien zur Beratung in der nächsten Gremiensitzung vorgelegt. Die Gremiensitzungen finden zweimal jährlich statt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung der DQR-Gremien, ob dem Zuordnungsvorschlag stattgegeben wird. Kommen die Gremien zu einem positiven Ergebnis, wird die Qualifikation zugeordnet und entsprechend in die DQR-Qualifikationsdatenbank und Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt (nicht rückwirkend) darf das Niveau auf dem Zeugnis/Zertifikat ausgewiesen werden. Der Vermerk lautet: "Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau xy zugeordnet.“
Kriterien der Zuordnung
Bei der Begutachtung des eingereichten Zuordnungsvorschlags wird insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:
- Konsistenz von Lernergebnisbeschreibung und Grundlagendokumenten: Gibt die Lernergebnisbeschreibung den Inhalt der vorgelegten Grundlagendokumente angemessen wieder?
- Konsistenz von Niveauaussage und Lernergebnisbeschreibung: Wird das vorgeschlagene Niveau durch die Lernergebnisbeschreibungen hinreichend belegt?
- Konsistenz der vorgeschlagenen Zuordnung mit dem Gesamtsystem: Sind die Niveaugleichheit mit den bereits zugeordneten Qualifikationen des vorgeschlagenen Niveaus und die Niveauunterschiede gegenüber den angrenzenden Niveaus plausibel?
Kontakt & Beratung
Bei Fragen zur Zuordnung wenden Sie sich bitte an die Mailadresse zuordnung@dqr.de.
FAQ für einreichende Stellen
Muss für jede Qualifikation einzeln ein Zuordnungsvorschlag eingereicht werden oder ist für ähnliche Qualifikationen oder Qualifikationstypen eine Gesamteinreichung möglich?
Für jede Qualifikation ist ein eigener Zuordnungsvorschlag einzureichen.
Entstehen für die einreichende Stelle Kosten für die Zuordnung?
Beim Verfahren für die Zuordnung von Qualifikationen des formalen Bereichs fallen vonseiten des DQR keine Kosten an.
Wie sieht der Ablauf des Zuordnungsverfahrens aus?
Die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen zuständige staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution reicht einen Zuordnungsvorschlag beim Vorsitz der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR ein. Dieser überprüft die Zuordnung unter Beteiligung des Arbeitskreises DQR im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefüges. Kommen die Gremien zu einem positiven Ergebnis, wird die Qualifikation zugeordnet und entsprechend in die DQR-Qualifikationsdatenbank und Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen.
Wie lange dauert das Zuordnungsverfahren?
Die Dauer hängt von der Qualifikation, dem Umfang eingereichter Unterlagen sowie dem Einreichungszeitpunkt ab.
Was passiert, wenn man das bei der Einreichung vorgeschlagene DQR-Niveau nicht erreicht? Muss man neu einreichen oder erfolgt die Zuordnung zu einem niedrigeren Niveau?
Kommen die Gremien zu dem Ergebnis, dass die Qualifikation nicht dem vorgeschlagenen DQR- Niveau entspricht, besteht die Möglichkeit, erneut einen Zuordnungsvorschlag einzureichen. Die Qualifikation wird nicht automatisch einem niedrigeren Niveau zugeordnet.
Was passiert, wenn die Qualifikation nach einer Zuordnung weiterentwickelt/umbenannt wird?
Wesentliche Änderungen an bereits zugeordneten formalen Qualifikationen (z. B. Neuordnung, Neubezeichnung) werden im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung durch das DQR-Büro bei den zuständigen verwaltenden Stellen der Länder, des Bundes und der Kammern abgefragt. Die aktualisierte Auflistung aller Zuordnungen steht anschließend zum Download auf der Website des DQR zur Verfügung.