Zuordnungsverfahren für nicht-formale Qualifikationen
Überblick über das Verfahren
Nicht-formale Qualifikationen sind durch einen Anbieter in eigener Verantwortung geregelt und basieren nicht auf einer staatlichen Regelung durch Gesetz oder Verordnung. Auch für nicht-formale Qualifikationen erfolgt die Zuordnung nach dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR.
Wer kann einen Zuordnungsvorschlag einreichen?
Bei nicht-formalen Qualifikationen sind die jeweiligen Anbieter der Qualifikation für die Einreichung zuständig. Hier sind in der Regel privatrechtliche oder öffentlich getragene Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure die für die Qualifikationen verantwortlichen Anbieter.
Ablauf des Verfahrens
Die Zuordnung von Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Die jeweils für die Qualifikation verantwortliche Stelle reicht dazu einen Zuordnungsvorschlag ein, der von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern geprüft und auf dieser Grundlage von den DQR-Gremien beraten wird. Für die fachliche Begutachtung fallen Kosten an, die von der einreichenden Stelle zu tragen sind; bei der Einreichung des Zuordnungsvorschlags ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Dauer des gesamten Zuordnungsprozesses hängt von der Qualifikation, dem Umfang eingereichter Unterlagen sowie dem Einreichungszeitpunkt ab.
Einzureichende Unterlagen
Zuordnungsvorschläge für nicht-formale Qualifikationen müssen folgende Unterlagen beinhalten:
- Formular „Vorschlag für die Zuordnung einer Qualifikation zum DQR“ (Einreichungsformular) inkl. vollständig ausgefüllter DQR-Matrix
Dieses Dokument kann unter zuordnung@dqr.de angefragt werden. - belegende Unterlagen zum Qualitätsmanagementsystem
Hinweis: die Erfüllung der QM-Kriterien bildet die Grundlage für die Einreichung eines Zuordnungsvorschlags. - Unterlagen zur Qualifikation (z. B. Lernergebnisbeschreibungen, Lehrpläne, Kursunterlagen, Angaben zur Lernergebnisfeststellung/Prüfung, Musterklausuren/-lösungsvorschläge)
- weitere relevante Dokumente
Die einzureichenden Unterlagen sind in elektronischer Fassung an zuordnung@dqr.de zu senden. Unter dieser Adresse haben Sie außerdem die Möglichkeit, Rückfragen zur Erstellung des Zuordnungsvorschlags zu stellen. Wir empfehlen vor Einreichung eine Kontaktaufnahme über die genannte E-Mail-Adresse.
Begutachtung des Zuordnungsvorschlags:
Die eingereichten Unterlagen werden zunächst formal auf Vollständigkeit und Begutachtungstauglichkeit geprüft, ggf. erfolgt eine Nachforderung fehlender Unterlagen durch das DQR-Büro. Anschließend erfolgt die fachliche Begutachtung von drei unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Hochschulbereich, dem formalen sowie dem nicht-formalen Bildungsbereich. Für die fachliche Begutachtung fallen Kosten an, die von der einreichenden Stelle zu tragen sind; bei der Einreichung des Zuordnungsvorschlags ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Entscheidung über Zuordnung:
Nach Abschluss der fachlichen Begutachtung wird deren Ergebnis den DQR-Gremien zur Beratung in der nächsten Gremiensitzung vorgelegt. Die Gremiensitzungen finden zweimal jährlich statt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung der DQR-Gremien, ob dem Zuordnungsvorschlag stattgegeben wird. Kommen die Gremien zu einem positiven Ergebnis, wird die Qualifikation zugeordnet und entsprechend in die DQR-Qualifikationsdatenbank und Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt (nicht rückwirkend) darf das Niveau auf dem Zeugnis/Zertifikat ausgewiesen werden. Der Vermerk lautet: "Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau xy zugeordnet.“
Kriterien der Zuordnung
Bei der Begutachtung des eingereichten Zuordnungsvorschlags wird insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:
- Konsistenz von Lernergebnisbeschreibung und Grundlagendokumenten: Gibt die Lernergebnisbeschreibung den Inhalt der vorgelegten Grundlagendokumente angemessen wieder?
- Konsistenz von Niveauaussage und Lernergebnisbeschreibung: Wird das vorgeschlagene Niveau durch die Lernergebnisbeschreibungen hinreichend belegt?
- Konsistenz der vorgeschlagenen Zuordnung mit dem Gesamtsystem: Sind die Niveaugleichheit mit den bereits zugeordneten Qualifikationen des vorgeschlagenen Niveaus und die Niveauunterschiede gegenüber den angrenzenden Niveaus plausibel?
Kontakt & Beratung
Bei Fragen zur Zuordnung wenden Sie sich bitte an die Mailadresse zuordnung@dqr.de.
FAQ
Muss für jede Qualifikation einzeln ein Zuordnungsvorschlag eingereicht werden oder ist für ähnliche Qualifikationen oder Qualifikationstypen eine Gesamteinreichung möglich?
Ein Zuordnungsvorschlag ist für jede Qualifikation einzeln einzureichen.
Wie lange dauert das Zuordnungsverfahren?
Die Dauer des Zuordnungsverfahrens hängt von der Qualifikation, dem Umfang eingereichter Unterlagen sowie dem Einreichungszeitpunkt ab.
Ab welchem Zeitpunkt gilt eine Zuordnung im nicht-formalen Bereich?
Stichtag ist das Zuordnungsdatum durch die DQR-Gremien. Dieses Datum wird auch in der Liste der zugeordneten Qualifikationen erfasst.
Was passiert, wenn man das bei der Einreichung vorgeschlagene DQR-Niveau nicht erreicht? Muss man neu einreichen oder erfolgt die Zuordnung zu einem niedrigeren Niveau?
Kommen die Gremien zu dem Ergebnis, dass die Qualifikation nicht dem vorgeschlagenen DQR- Niveau entspricht, besteht die Möglichkeit, erneut einen Zuordnungsvorschlag einzureichen und den Zuordnungsprozess erneut zu durchlaufen. Die Qualifikation wird nicht automatisch einem niedrigeren Niveau zugeordnet.