Zuordnungsverfahren

Dem DQR können Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zugeordnet werden. Als Qualifikation wird das Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses (Lernergebnisfeststellung bzw. Prüfung) bezeichnet, bei dem eine dafür zuständige Institution festgestellt hat, dass die individuellen Lernergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen. Die Zuordnung von Qualifikationen erfolgt nach dem Konsensprinzip in den DQR-Gremien nach einem im DQR-Handbuch beschriebenen Verfahren. Die DQR-Gremien haben daraufhin ein entsprechendes Vorgehen zur Umsetzung der Zuordnungsverfahren und Kriterien und Anforderung der Zuordnung beschlossen.

Zu unterscheiden sind die Zuordnungsverfahren für formale und für nicht-formale Qualifikationen.

Formale Qualifikationen sind durch Gesetz oder Verordnung staatlich geregelt. Dies bedeutet, dass eine für die Qualifikation verantwortliche staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution die Lernergebnisse und Regularien der Lernergebnisfeststellung (z. B. Curriculum, Prüfungsordnung für eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung) erlässt, wie es in Deutschland bei bundes- oder landesrechtlich geregelten Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung der Fall ist.

Nicht-formale Qualifikationen sind durch einen Anbieter in eigener Verantwortung geregelt und basieren nicht auf einer staatlichen Regelung durch Gesetz oder Verordnung. Das heißt, weder das Curriculum noch die Regularien der Lernergebnisfeststellung sind durch eine staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution rechtlich verbindlich fixiert. Bei den für die Qualifikationen verantwortlichen Anbietern handelt es sich in der Regel um privatrechtliche oder öffentlich getragene Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure.