FAQ

Wie kann ich feststellen, ob bzw. wie eine Qualifikation dem DQR zugeordnet ist?

Auf dieser Internetseite können Sie sich in der Datenbank unter „Qualifikationssuche“ darüber informieren, welche Qualifikationen dem DQR auf welchem Niveau zugeordnet sind. Qualifikationen, die Sie hier nicht finden, wurden dem DQR bislang nicht zugeordnet und erhalten somit auch keinen entsprechenden Hinweis im Abschlusszeugnis. Dies betrifft derzeit noch den nicht-formalen Bereich, also die nicht staatlich geregelte Weiterbildung, aber auch noch Teile der staatlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

Welche Berechtigungen ergeben sich aus der DQR-Zuordnung einer Qualifikation?

Der DQR ist ein Transparenzinstrument. Sein Nutzen liegt darin, zu verdeutlichen, auf welchem Niveau die Kompetenzen angesiedelt sind, die mit einer Qualifikation erworben werden. Dadurch macht er auch deutlich, dass verschiedenartige Lernergebnisse aus verschiedenen Bildungsbereichen gleichwertig sein können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mit der Zuordnung einer Qualifikation zu einem DQR-Niveau neue Berechtigungen verbunden sind, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen im In- oder Ausland und tarif- oder laufbahnrechtliche Fragen betreffen.

In welchem Verhältnis stehen der DQR und der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse?

Der DQR und der deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse sind miteinander verknüpft. Die Niveaus 6, 7 und 8 des DQR entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Stufen 1 (Bachelor-Ebene), 2 (Master-Ebene) und 3 (Doktoratsebene) des Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse.