Qualifikationssuche
- Qualifikation: Erzieher (Staatlich anerkannter)/Erzieherin (Staatlich anerkannte) - Bachelor Professional in Sozialwesen
- Qualifikationstyp: Fachschule (Landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildungen)
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (17.06.2021)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).
Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Verfügen über eine weitreichende pädagogisch-didaktische Bildung als Voraussetzung für die sozialpädagogische Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in Institutionen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Theoriegeleitetes Planen, Durchführen und Evaluieren von personen-, alters- und aufgabenbezogener Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit
- Planen, Durchführen und Evaluieren von Maßnahmen zum interkulturellen Lernen und in der Umwelt- und Gesundheitserziehung
- Planen, Durchführen und Evaluieren von Maßnahmen zur speziellen Förderung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Betreuungsbedarf und deren Integration
- Kooperieren mit anderen Fachkräften (Arzt, Psychologe, Therapeut) sowie mit Vertretern anderer Einrichtungen der institutionellen Pädagogik.
- Beraten und Unterstützen von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Gestalten und Steuern von Kommunikationsprozessen mit Hilfe von Instrumenten der Gesprächsführung und des Konfliktmanagements
- Leiten und Koordinieren von Arbeits- und Kommunikationsprozessen in interdisziplinären Teams
- Anwenden fundierter pädagogischer, psychologischer und soziologischer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit mit den Zielgruppen bei Partizipation aller Beteiligten
- Theoriegeleitetes Planen, Durchführen und Evaluieren von Bildungsprozessen im kreativen Bereich (z. B. Musik, Gestalten, Spiel, Medien, Bewegung und Kinder- und Jugendliteratur) und in Prozessen der frühkindlichen Bildung (z. B. Sprachförderung, mathematisch-naturwissenschaftliche Frühförderung)
- Anwenden betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse bei der Ausgestaltung sozialpädagogischer Tätigkeit
- Unterstützen und Koordinieren struktureller und konzeptioneller Entwicklungen der jeweiligen Arbeits- und Organisationseinheit
- Dokumentieren und Auswerten von Erziehungs- und Bildungsprozessen
- Berücksichtigen berufsrelevanter rechtlicher Grundlagen bei der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie beim Verwaltungshandeln in den Verwaltungsstrukturen
- Kommunizieren und Kooperieren in Teams und Steuerung von Gruppenprozessen
- Entfalten von Eigeninitiative und Übernehmen von Verantwortung in sozialpädagogischen Prozessen
- situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
- berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung (z. B. Abschlusszeugnis, Lizenz, Zertifikat) und bestätigt damit den Erwerb der Qualifikation?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:
Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit
oder
Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):
Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)