Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).

Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Erfassen des Assistenzbedarfs und Erstellen des Hilfeplanes mit und für den Klienten
  • Assistieren, Unterstützen und Pflegen von Menschen mit Betreuungsbedarf aller Altersgruppen auf der Grundlage weitreichender pädagogisch-psychologischer und medizinisch-pflegerischer Kompetenzen
  • Theoriegeleitetes Planen, Durchführen und Evaluieren von personen- und aufgabenbezogenen Betreuungs- und Pflegeprozessen
  • Assistieren von Menschen mit Betreuungsbedarf bei deren Selbstbestimmungs- und Inklusionsprozessen
  • Koordinieren von Unterstützungssystemen für Menschen mit Betreuungsbedarf im jeweiligen Sozialraum (Case Management)
  • Beraten und Unterstützen von Angehörigen der Menschen mit Betreuungsbedarf
  • Anwenden und Koordinieren pädagogisch-pflegerischer Betreuungskonzepte
  • Auswählen und Anwenden medizinischer Hilfsmittel und Geräte bei der Pflege nach anerkannten pflegefachlichen Standards
  • Kooperieren mit anderen Fachkräften und Akteuren der Betreuung und Pflege
  • Gestalten und Steuern von Kommunikationsprozessen mit Hilfe von Instrumenten der Gesprächsführung und des Konfliktmanagements
  • Leiten und Koordinieren von Arbeits- und Kommunikationsprozessen in interdisziplinären Teams
  • Anwenden fundierter betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse bei der Ausgestaltung heilerziehungspflegerischer Tätigkeit
  • Unterstützen und Koordinieren struktureller und konzeptioneller Entwicklungen der jeweiligen Arbeits- oder Organisationseinheit
  • Berücksichtigen der berufsrelevanten rechtlichen Grundlagen bei der Betreuung, Förderung, Pflege sowie beim Verwaltungshandeln in den Verwaltungsstrukturen
  • Entfalten von Eigeninitiative und Übernehmen von Verantwortung in heilerziehungspflegerischen Prozessen
  • Situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
  • Berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:

Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit

oder

Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.

Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):

Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.

Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):

Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)