Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung an einer Berufsfachschule. Die Berufsfachschule vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes nach Landesrecht. Die Dauer dieser vollzeitschulischen Bildungsgänge beträgt mindestens zwei Jahre. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Lernbereich. Die Bildungsgänge orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. In die Ausbildung ist ein Betriebspraktikum integriert. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf.

Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Entsprechend der Regelungen des jeweiligen Landes:

Mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss nach den Regelungen des jeweiligen Landes oder

Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Regelungen des jeweiligen Landes.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Berufsfachschule oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes).