Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um einen Hochschulabschluss. Im Europäischen Hochschulraum hat man sich auf ein System von gestuften Abschlüssen verständigt: Bachelor, Master und Doktorgrad (Promotion).

Master ist die Bezeichnung der akademischen Qualifikationen, die laut Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse und Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum bei erfolgreichem Abschluss des zweiten Zyklus vergeben werden. Mit den akademischen Graden auf Master-Ebene werden Abschlüsse erworben, die für eine wissenschaftliche Laufbahn oder für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt qualifizieren. Die Regelstudienzeitbeträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre bzw. 60 bis 120 ECTS-Punkte (insgesamt i.d.R. 300 ECTS-Punkte).

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Wissen und Verstehen
  • Masterabsolvent/innen haben Wissen und Verstehen nachgewiesen, das normalerweise auf der Bachelor-Ebene aufbaut und dieses wesentlich vertieft oder erweitert. Sie sind in der Lage, die Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen ihres Lerngebiets zu definieren und zu interpretieren (Wissensverbreiterung). Ihr Wissen und Verstehen bildet die Grundlage für die Entwicklung und/oder Anwendung eigenständiger Ideen. Dies kann anwendungs- oder forschungsorientiert erfolgen. Sie verfügen über ein breites, detailliertes und kritisches Verständnis auf dem neuesten Stand des Wissens in einem oder mehreren Spezialbereichen (Wissensvertiefung).
  • Können (Wissenserschließung)
  • Absolvent/innen sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Situationen anzuwenden, die in einem breiteren oder multidisziplinären Zusammenhang mit ihrem Studienfach stehen (Instrumentale Kompetenzen). Sie können Wissen integrieren und mit Komplexität umgehen. Sie können auch auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen fällen und dabei gesellschaftliche, wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse berücksichtigen, die sich aus der Anwendung ihres Wissens und aus ihren Entscheidungen ergeben. Sie sind dazu befähigt, sich selbständig neues Wissen und Können anzueignen und weitgehend selbstgesteuert und/oder autonom eigenständige forschungs- oder anwendungsorientierte Projekte durchzuführen (Systemische Kompetenzen). Absolvent/innen können auf dem aktuellen Stand von Forschung und Anwendung Fachvertretern und Laien ihre Schlussfolgerungen und die diesen zugrundeliegenden Informationen und Beweggründe in klarer und eindeutiger Weise vermitteln, sich mit Fachvertretern und mit Laien über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auf wissenschaftlichem Niveau austauschen und in einem Team herausgehobene Verantwortung übernehmen (Kommunikative Kompetenzen).

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Die Hochschule, an der die Abschlussprüfung abgelegt wurde, stellt das Abschlusszeugnis einschließlich des Diploma Supplement aus.

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Für grundständige Studiengänge (Diplom, Magister, Staatsexamen):

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • entsprechend den Länderregelungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Für die Master-Ebene: Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mindestens auf Bachelor-Ebene, plus weitere, von der Hochschule zu definierende Zulassungsvoraussetzungen.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Absolvieren eines Master-Studiengangs und erfolgreicher Abschluss gemäß Prüfungsordnung.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Promotion; andere Weiterbildungsoptionen