Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.

Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Entwerfen und Errichten von Kachelöfen und verputzten Öfen, Backöfen, handwerklich erstellten Herden und Kaminen
  • Planen, Erstellen und Montieren von Warmluftzentralheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen, Elektrospeicherheizungen, Öl-, Gas- und Feststoffbrennern, zentralen Heizöl-Versorgungsanlagen und Schornsteinen
  • Aufstellen von industriell gefertigten Feuerstätten und Anschließen an Schornsteine und Versorgungssysteme,
  • Aufbauen von Flächenheizungen, insbesondere Hypokausten,
  • Installieren von Heiz- und Kamineinsätzen mit Warmwasserwärmetauschern einschließlich der Regelungen
  • Planen und Steuern der Arbeitsabläufe, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und Anwenden von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Montieren und Demontieren von Rohrleitungen, Kanälen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen,
  • Installieren und Prüfen elektrischer Baugruppen und Komponenten, Regel-, Steuer- Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen und Einstellen der Sollwerte,
  • Prüfen, Einstellen und Inbetriebnahme von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen
  • Übernehmen von Kundendiensten und Durchführen von Inspektionen und Instandhaltungen
  • Beraten und Betreuen der Kunden über Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung technologischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte
  • Übergeben von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen und Systeme an Kunden und Einweisen in die Bedienung der Anlagen.

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Handwerkskammer (HWK)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.

Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.