Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).

Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Lösen von technisch-naturwissenschaftlichen Problemstellungen auf der Basis eines breiten und integrierten Wissens
  • Selbständiges markt- und kundenorientiertes Umsetzen neuer Technologien
  • Fundiertes Analysieren und eigenständiges Gestalten von betrieblichen Prozessen, Arbeitsabläufen und Rahmenbedingungen
  • Situationsgerechtes Einsetzen von Hardware und souveränes Anwenden von Software zur computergestützten technologischen Prozessvorbereitung und Prozessdurchführung
  • Souveränes Anwenden von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle
  • Darstellen und Gestalten von komplexen technischen und organisatorischen Prozessen
  • Beurteilen von fachlichen Innovationen und nachhaltiges Gestalten von interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Ergreifen und Umsetzen geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Fundiertes Analysieren und Berücksichtigen von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im eigenen und im Zielland
  • Besitzen vertiefter Kenntnisse von nationalen und internationalen rechtlichen Vorschriften, die für die Bewältigung techni-scher und betrieblicher Aufgaben relevant sind
  • Markt- und kundenorientiertes Erledigen von Managementaufgaben auf der mittleren Führungsebene
  • situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
  • Vorausschauendes und verantwortliches Abwägen und Treffen von Entscheidungen
  • Anwenden von Konfliktmanagementmethoden
  • Beurteilen und Führen von Menschen
  • Vertieftes Verstehen von Gruppenstrukturen und positives Beeinflussen und Leiten von Gruppen
  • Kooperatives und kommunikatives Verhalten im Team und im Umgang mit Kunden
  • Übernehmen von unternehmerischer und sozialer Verantwortung
  • berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:

Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit

oder

Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.

Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):

Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.

Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):

Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)