Qualifikationssuche
- Qualifikation: Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik Fachrichtung Kunststofffenster/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Fachrichtung Kunststofffenster
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
- Verordnung wurde aufgehoben. Neue Bezeichnung ab 01.08.2023: Kunststoff- und Kautschuktechnologe Fachrichtung Kunststofffenster/Kunststoff- und Kautschuktechnologin Fachrichtung Kunststofffenster
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Fertigen von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen aus polymeren Werkstoffen
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen
- Durchführen von Aufmaßtätigkeiten und Auftragsbesprechungen
- Anwenden technischer Zeichnungen und isometrischer Darstellungen sowie Anfertigen von Zusammenbauzeichnungen und Detailskizzen von Bauelementen
- Planen von Fertigungs- und Montageabläufen
- Abwickeln von speziellen Kundenaufträgen
- Fertigen unterschiedlicher Fensterbauarten wie Haustüren, Hebeschiebetüren, Parallelschiebekipp-Fenstern, Schwingfenstern, Schräg- oder Rundfenstern, Balkontüren, Falttüren
- Auswählen und Montieren geeigneter Sicherheitseinrichtungen
- Auswählen geeigneter Fenstersystemkomponenten unter Berücksichtigung der Anforderungen im Hinblick auf Wärmeschutz, Lärmschutz, Oberflächengestaltung, Einbaulage und Einbruchschutz
- Verglasen unter Berücksichtigung des Einbruch-, Wärme- und Lärmschutzes
- Kontrollieren und Optimieren des Fertigungsprozesses entsprechend den Qualitätsstandards und Umweltvorschriften
- Durchführen und Dokumentieren von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
- Bedienen von Steuerungs-, Regelungs- und Messeinrichtungen
- Durchführen von Inspektionen und Wartungen an Maschinen, Fertigungsmitteln und Peripheriegeräten sowie Mitwirkung an Instandsetzungen in der Fertigung
- Kunden- und prozessorientiertes Arbeiten selbstständig und im Team
- Durchführen von Fehleranalysen im Rahmen des Tätigkeitsbereiches
- Beachten von ökonomischen und ökologischen Aspekten
- Kommunizieren mit vor- und nachgelagerten Stellen sowie Service-Bereichen zur Optimierung des Fertigungsprozesses
- Mitwirken beim Planen und Optimieren von Fertigungsprozessen und der Entwicklung kundenspezifischer Anwendungen
- Werkstoffgerechtes Transportieren und Lagern von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.