Qualifikationssuche
- Qualifikation: Verkehrspilot/Verkehrspilotin (Airline Transport Pilot Licence - ATPL)
- Qualifikationstyp: Sonstige Aus- und Fortbildungen nach EU-Recht/ internationalem Recht (Niveau 6)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Internationale Qualifikationen werden von einer internationalen Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit (Verband, Organisation, Sektor oder Unternehmen) oder von einem nationalen Gremium, das im Namen einer internationalen Einrichtung handelt, verliehen und in mehr als einem Land verwendet; hierzu zählen auch Lernergebnisse, die unter Bezugnahme auf von einer internationalen Einrichtung festgelegte Standards bewertet werden.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
Inhaber der Airline Transport Pilot Licence (ATPL) sind berechtigt, innerhalb der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie als verantwortlicher Luftfahrzeugführer/Pilot in Command (PIC) auf in EU-Mitgliedstaaten registrierten Luftfahrzeugen im gewerblichen Luftverkehr tätig zu werden.
Inhaber einer ATPL haben im Zuge ihrer Ausbildung theoretische Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachgewiesen:
- Luftrecht,
- allgemeine Luftfahrzeugkunde — Luftfahrzeugzelle/Bordanlagen/Triebwerk,
- allgemeine Luftfahrzeugkunde — Bordinstrumente,
- Masse und Schwerpunktlage,
- Leistungsfähigkeit,
- Flugplanung und -überwachung,
- menschliches Leistungsvermögen,
- Meteorologie,
- allgemeine Navigation,
- Funknavigation,
- betriebliche Verfahren,
- Grundlagen des Fliegens und
- Kommunikation.
Durch Ablegen der praktischen Prüfung haben Inhaber einer ATPL nachgewiesen, dass sie als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Luftfahrzeugs mit mehreren Piloten die einschlägigen Verfahren und Manöver mit der den entsprechenden Rechten angemessenen Kompetenz beherrschen.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung (z. B. Abschlusszeugnis, Lizenz, Zertifikat) und bestätigt damit den Erwerb der Qualifikation?
Das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L4 „Lizenzierung“ erteilt die Airline Transport Pilot Licence (ATPL) nach absolvierter Ausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO), bestandenen theoretischen und praktischen Prüfungen und dem Nachweis der erforderlichen Flugerfahrung. Die erteilte Lizenz gilt als Nachweis des Erwerbs der Qualifikation auf DQR-/EQR-Niveau 6.